Hallo prissi09 und Babara,
grundsätzlich kann ein AG einem AN nicht die Aufnahme eines 400€ Job´s verweigern. Nur im öffentlichen Dienst bedarf es der Zustimmung des AG. Während man ( frau ) aller dings krankgeschrieben ist, ist dieses unzulässig. Der AN hat nähmlich alles zu unternehmen, was seine Gesundheit wiederherstellt. Das ist mit Sicherheit bei der Ausübung eines 400€Jobs nicht der Fall. Also Finger weg davon, sonst können unangenhme Sanktionen folgen.
Alles Liebe und Gute an Euch und ein schönes Wochende wünscht euch
Wolfgang