AW: Übergang Krankengeld zu Rente...
Hi Susanne,
es gibt das so genannte Nahtlosigkeitsgeld. Dies kannst Du bei der Arbeitsagentur beantragen! Es ist in Höhe des Arbeitslosengeldes I! Am Besten Du nimmst alle Unterlagen bzgl. Deiner Rente mit zur Arbeitsagentur! Wenn diese nicht zahlen sollten, ist auf jeden Fall das Amt für Grundsicherung für Dich zuständig! Alo-Geld II gibt es nicht, da Du arbeitsunfähig bist!
Liebe Grüße
Tine
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