ich hatte mir auch Urlaub aus 2008 ausbezahlen lassen, zum Glück kam ja im März das Gesetz raus, das der alte Urlaub nicht verfällt wenn dieser durch Krankheit nicht genommen werden kann,
hier nun noch eine andere Frage:
ich bekomme durch meine 50% Behinderung (Gebärmutterhalskrebs) 5 Tage Sonderurlaub. in 2009 hatte ich meine Wiedereingliederung von Februar bis Juni. Nun meinte die Geschäftsführung ich würde den Sonderurlaub nur Anteilsmäßig bekommen, da die Wiedereingliederung nicht mitzählt
häää?
also würd ich nur 3 Tage kriegen?
Können die das machen? in der Wiedereingliederung ist man doch krank?!
Für eine Auskunft wäre ich Euch dankbar