Hallo zusammen und Frohe Ostern,
bin zwar aus dem CUP Forum, habe aber zufällig hier reingeschaut. Habe früher mal mit Asbest zu tun gehabt. Zwar nur geringfügig, wird aber durch die BG überwacht...
Zitat:
...also Jürgen hat in seinem Ausweis: 100% G stehen und darf auf den ausgewiesenen Parkplätzen stehen. Auch wenn er schon öfters angesprochen wurde, dass er dort nicht stehen dürfe. Weil man sieht im ja seine Krankheit und OP-Folgen nicht an.
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Es muss ein
aG (aussergewöhnlich Gehbehindert) im Ausweis stehen.
Erst dann bekommt man diesen
zusätzlichen Parkausweis, der dazu berechtigt.
Siehe:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/BehAusweis.php und
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/...ehindert01.php
Ich würde also vorsichtig sein mit dem Parken auf Behindertenparkplätzen. Das kann richtig teuer werden.
Habe selbst 100% mit dem Merkzeichen "G".
Damit könnte ich eine
halbe Steuerbefreiung für den PKW bekommen.
Hat allerdings den Nachteil, dass nur ich den PKW benutzen darf, bzw. immer dabei sein muss wenn ein anderer den Wagen fährt.
Eine kleine Aussnahme gibt es dabei: Wenn ein anderer für mich Besorgungen macht, brauche ich nicht dabei sein. Das muss aber einer eventuellen Prüfung standhalten...
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Oder man kann mit dem Merkzeichen "G" eine Jahreskarte für den ÖPNV (Umkreis 50 Km) bekommen. Kostet 60 Euro. Erst ab Merkzeichen "aG" ist diese umsonst.
Lohnt sich aber beides nicht für mich...
Gruß, Achim