AW: Widerspruch Reha?
Hallo Peechen,
eine Reha verfällt nicht, wenn man Widerspruch gegen die Klinik einlegt. Die Versicherungsträger kann höchsten den Widerspruch ablehnen, was zumindest die BfA selten macht.
Ich kenne einen aktuellen Fall, hier hat der Mann Widerspruch gegen eine Klinik eingelegt. Die BfA hatte ihm diese zugewiesen, obwohl er in seinem Antrag schon geschrieben hatte, dass er dort auf keinen Fall mehr hin will. Ihm wurde dann eine andere Klinik genehmigt.
Du solltest diesen Widerspruch schriftlich einreichen, mit genau der Begründung, warum Du nicht in diese Klinik oder Ort möchtest. Vielleicht hast Du Dir im Internet auch bereits eine Klinik rausgesucht, die Deinem Krankheitsbild entspricht. Die würde ich dann als Alternative vorschlagen.
Viel Glück bei Deinem Widerspruch!
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