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Alt 21.05.2010, 22:28
Esmiralda Esmiralda ist offline
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Standard Beförderungspreise für Schwerbehinderte bei der DB

Eine Frage an alle evtl. Informierten:
Einige Frauen aus unserer Krebs-Selbsthilfegruppe wollen über die Feiertage zu den Verwandten fahren, dazu braucht man ja Fahrkarten, aber das Ergebnis war mehr als überraschend.
Eine Frau bekam auf dem Hauptbahnhof die Auskunft, Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "G" und dem Hinweis... ständige Begleitung ist nachgewiesen...die Mitteilung, der halbe Fahrpreis wäre zu entrichgten.
Die Auskunft auf dem Bahnhof Charlottenburg lautete, ein Drittel des Preises sei zu zahlen, beim Bahnhof Lichtenberg erhielt sie die Auskunft, für Regionalzüge die im Verbund sind, wäre auf diesen Strecken k e i n Fahrfpreis zu zahlen und die letzte Auskunft auf dem Bahnhof Alexanderplatz lautete, es wäre für diese Kategorie überhaupt kein Preis in Regionalzügen zu entrichten!!!!!
AAls ich hiervon hörte hab ich natürlich gleich Tante Google befragt, da gibts wirklich eine Auflisten von der DB, wer was zu zahlen hat und u.a. seit 1974 sind alle Fahrten in Regionalzügen für diese Personen "frei".
Allerdings wurden 1991 einige Änderungen vorgenommen, aber durch dieses "Beamtendeutsch" findet man sich als "Uneingeweihter" nicht durch.
Meine Frage nun, hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder besitzt Kenntnisse auf diesem Gebiet?
Der bisher gültige "Verb undplan" befindet sich zur Zeit in Überarbeitung, es ist kein Exemplar zu erhalten, darum meine Frage hier.
Das wärs, Lg Esmiralda
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