Die 2 % gelten für den Bruttolohn. Sehr empfehlenswert ist da die Lektüre des § 62 im SGB V (
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/62.html), da steht unter anderem drin, dass die Einnahmen von mit dir zusammen lebenden Angehörigen auch angerechnet werden. Gleichzeitig wird dein Bruttogehalt wohl "runtergerechnet", wenn du Kinder hast (siehe Absatz 2). Klingt ein bisschen kompliziert, wie das im deutschen Versicherungssystem eben so ist