AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung
Hallo zusammen,
ja jetzt kommt wieder meine Meinung.
Katarina hast Recht mit Deiner Meinung.
So und jetzt meine:
Ich kombiniere, die Versorgungsämter, welche nämlich den SB-Ausweis und
den GdB festlegen sind angehalten, wenn es irgendwie geht, möglichst
niedrig anzusetzen und dreimal dürft Ihr raten, warum! Es könnte doch
passieren, daß eine BK-Erkrankte auf die Idee kommt in EU-Rente zu
gehen, das könnte sie mit 60 (Abschlag) oder mit 63, wenn sie den
entsprechenden Geburtsjahrgang hat. Die EU-Rente und gewisse Sonder-
stellungen bekommt man erst ab GdB 50. Mit 40 ist man nur gleichgestellt,
auch beim Arbeitsamt.
Diese Lenkung kommt sicherlich von der DRV, es muß gespart werden, deshalb auch die Diskussion mit der Rente mit 70.
Gruß Altmann
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