Thema: Vollmachten
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Alt 20.08.2010, 21:40
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Vollmachten

Hallo Altmann,

Du schreibst, dass eine solche Vollmacht mit dem Arzt abgestimmt werden muss, dem ist nicht so.
Eine Vollmacht ist auch dann gültig und muss von den Ärzten eingehalten werden, auch wenn ein Arzt diese vorher nie mit Dir besprochen hat.

Ich halte es aber für sinnvoll, dass man mit einem vertrauensvollen Arzt diese Vollmacht bespricht und unter Umständen Fachausdrücke benutzt.
Es muss für die behandelnden Ärzte der Wille des Patienten möglichst eindeutig erkennbar sein.

Aber wie man sieht, gibt es bei Vollmachten oder sonstigen Verträgen, kleine Worte mit großer Wirkung.
Bei Deinem Beitrag müsste das Wort "muss" durch "sollte" ersetzt werden.

Und noch etwas ist wichtig:
Wenn man das ohne Notar machen will oder ein Notar so schnell nicht zur Verfügung steht, ist es sinnvoll oder sogar notwendig die Verfügung von Hand zu schreiben und von ein oder zwei Zeugen gegenzeichnen zu lassen.
Die Zeugen können auch bestätigen, dass Du noch klar im Kopf bist.
(So wie ein Testament, mit Name und Datum.)

Ich habe eine handgeschriebene Verfügung.
Da diese jetzt schon zwei Jahre alt ist, werde ich diese überarbeiten und auch neu unterschreiben damit sie auch immer aktuell ist.

Schöne Grüße
Wolfgang

PS Ich habe ein Muster von einem Verband nach dem ich meine Verfügung abgefasst habe
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