AW: Gruss @alle
Hallo Parigo,
Frage: Hast du den Ablehnungsbescheid schriftlich? Wenn nicht, hilft auch kein Widerspruch, da ein schriftlicher Bescheid (mit Rechtsmittelbelehrung) Grundvoraussetzung dafür ist.
Meiner Meinung nach läuft es trotzdem falsch.
Da es sich hier um ein verschreibungspflichtiges Medikament (unabhängig mal von der Zulassung) handelt, ist normalerweise nicht der Patient zuständig, sondern der Arzt. Wenn dieser es dennoch nicht verschreibt, kann dies zum einen aus mangelnder Überzeugung der Wirksamkeit, aus Angst vor Regressansprüchen oder aber aus Budgetgründen geschehen. Drum ist auch etwas Vorsicht geboten.
Was soll ein Patient in einen Widerspruch schreiben OHNE den dazugehörigen Arzt? Hat er die Befähigung ein konkretes klinisches Bild darzustellen und vor allem zu beweisen, dass genau dieses Medikament zum Erfolg führen könnte? Ich halte das für sehr schwierig. Ihr bräuchtet dringend einen Arzt, der hinter euch steht und auch das Notwendige in die Wege leitet.
Wünsche euch alles Gute!
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Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)
Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million!
Soviel zu Statistiken!
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mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008
mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007
meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011
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