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Alt 28.09.2010, 18:50
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GlidingGeli GlidingGeli ist offline
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Standard AW: Arbeiten während der Chemo-Zeit?

Hallo Jule,
hallo Sanne,

seit Januar 2009 gibt es ein Urteil von LAG Düssseldorf, das besagt, dass der Urlaubsanspruch nicht verfällt, wenn frau Langzeit erkrankt ist.
Allerdings kann der Arbeitgeber ihn auf die 20 Tage, die im Bundesurlaubstarif vorgesehen sind, kürzen. Ich war von Juli 2008 bis Juni 2009 krank. Mein AG hatte zunächst 15 Tage Resturlaub gekippt, ich habe Widerspruch eingelegt und dann im November 2009 bekam ich noch 5 Tage zugesprochen, ich war dann dann im Dezember zu Hause. Manche AG lassen sich auch drauf ein, den Urlaub in der Krankheitsphase zu nehmen.
Liebe Grüße
Angelika
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Mögest du dir die Zeit nehmen,
die stillen Wunder zu feiern,
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