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Alt 04.10.2010, 12:52
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eos eos ist offline
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Standard AW: Recht auf ärztliches Gutachten? Oder: Wer darf eine Reha ablehnen?

Hallo Gledi,

ich lese jetzt erst Deinen Beitrag und möglicherweise hast Du ja mittlerweile bereits Licht in Dein Dunkel bringen können? Falls Du jedoch noch auf Antworten warten solltest, kann ich folgendes zu Deinen Fragen beitragen:

Also bei der DRV ist es ja so, dass unterschieden wird zwischen AHB, onkologischer Reha und sonstiger Reha. (Du schreibst, dass für Dich die Krankenkasse zuständig ist und nicht die DRV. Ich bin mir zwar jetzt nicht so sicher, aber vermute schon, dass es diese drei genannten Heilverfahren bei der Krankenkasse ebenso gibt.) Du hattest offenbar in 2009 eine AHB beantragt. Die KK deutete Deinen Antrag aber wegen der zweiwöchigen Fristüberschreitung in eine Reha um. So weit so gut. Allerdings stellt sich hier bereits die Frage, ob in eine onkologische oder sonstige Reha umgedeutet wurde. (Ich vermute deshalb, dass wohl hier der Hase im Pfeffer begraben liegt.) Denn eine onkologische (und nur diese!) Reha bekommst Du im Folgejahr noch einmal. Eine sonstige aber erst wieder nach Ablauf von 3 bzw. 4 Jahren. Und möglicherweise hast Du für den Antrag 2010 auch noch die falschen Vordrucke (sonstige Reha) verwendet? (Es gibt nämlich Vordrucke für die onkologische Reha oder für die sonstige Reha.)

LG eos
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