AW: Recht auf ärztliches Gutachten? Oder: Wer darf eine Reha ablehnen?
@Altmann: Reha-Antrag wurde bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt.
@eos: Die Antragstellung letztes Jahr hat der Kliniksozialdienst im Brustzentrum gemacht, auf den üblichen Krankenkassen-AHB-Formularen. Es war eine onkologische Reha, so stehts im Entlassungsbericht. Falls die gesetzliche Krankenkasse den Unterschied überhaupt kennt, auf deren Homepage gibt es keine Trennung zwischen onkologischer und nicht-onkologischer Reha.
Die Formulare für den jetztigen Antrag wurden mir von meiner Sachbearbeiterin zugeschickt. Ich gehe mal davon aus, das sie mir die Rictigen geschickt hat. Der Sozialdienst hatte davor nämlich wieder AHB-Formulare genommen und die waren falsch.
LG Gledi
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Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne?
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