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Alt 04.10.2010, 15:54
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Recht auf ärztliches Gutachten? Oder: Wer darf eine Reha ablehnen?

Hallo Gledi,

als ehrenamtlicher meiner gesetzlichen Krankenkasse habe ich ein Buch mit allen Beratungsblättern meiner KK vorliegen. Ich habe dort nichts gefunden, was zu Deinem Problem passt.
Ich gehe deshalb einmal davon aus, dass die Sachbearbeiterin auf Anhieb auch keine Lösung für Dich gefunden hat und deshalb das Problem durch Ablehnung lösen will.
Da Du in Deutschland Deine Beiträge zahlst, hast Du auch die gleichen Rechte wie wir alle!!
Ich habe jetzt nicht ins Sozialgesetzbuch geschaut, denn als Laie finde ich so schnell auch keine Lösung - ich bleibe aber dran (und frag mal meinen Freund, der ist Anwalt).
Ich würde im Falle einer Ablehnung sofort Widerspruch einlegen. Du kannst erst einmal allein Widerspruch einlegen mit dem Hinweis "Begründung folgt".
Dann hast Du Zeit, Dich anwaltlich beraten zu lassen.
Normalerweise geht Dein Widerspruch zum ärztlichen Dienst der KKn, die beraten darüber und geben Deiner KK dann Bescheid, was die machen sollte. Sollte heißt aber nicht muß. Deshalb laß Dir den Bescheid des ärztlichen Dienstes kopieren.

Das wäre der Weg den ich gehen würde.
Ich habe im Moment auch selbst einen Fall (Mehrzahlung bei einem Medikament) wo ich mit dem ärztlichen Dienst der KKn unzufrieden bin.

Auf keinen Fall locker lassen. Die erste Instanz vor dem Sozialgericht kostet nichts (Nur den Anwalt musst Du zahlen).

Lieben Gruß
Wolfgang
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