Hallo!
Zunächst freut es mich sehr dass es Deinem Vater wieder besser geht und er jetzt zuhause sein kann.
Zur Herausgabe der Patientenakte hat das Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit und soziale Sicherung eindeutige Regelungen:
Zitat:
Der Patient hat das Recht, die ihn betreffenden Behandlungsunterlagen
einzusehen und auf seine Kosten Kopien
oder Ausdrucke von den Unterlagen fertigen zu lassen.
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Vielleicht sollte Dein Vater eine Schweigepflichtsentbindung im Krankenhaus unterschreiben, denn es ist tatsächlich aber auch so, dass Ärzte von ihrer schweigepflicht gegenüber ANDEREN Ärzten Gebrauch machen(können) - auch wenn ich den Sinn dessen nicht verstehe.
Das Einzige was die Ärzte dem Patienten NICHT rausrücken müssen sind "persönliche" Aufzeichnungen - aber alle Untersuchungsergebnisse und Verlauf schon!
Siehe Seite 18
http://www.bmj.de/media/archive/226.pdf
Blöd hast Du gar nichts geschrieben und was ich mit Hinweis von heute Mittag schreiben wollte habt ihr inzwischen selber vermutet.
Wollte mich aber dennoch melden.
Müde Grüße
Angie
P.S. Und dass es weiterhin mit Deinem vater bergauf gehen möge!!!