Hallo Selma,
Zitat:
In Nummer 14 werden in §1 nach der Nummer 3 die folgenden
Nummern 4 und 5 angefügt:
„4. Bestimmung des Tumorstadiums von kleinzelligen Lungenkarzinomen
einschließlich der Detektion von Fernmetastasen,
es sei denn, dass vor der PET-Diagnostik ein kurativer
Therapieansatz nicht mehr möglich erscheint.
5. Nachweis eines Rezidivs bei primär kurativ behandelten Patienten
bei begründetem Verdacht, wenn durch andere bildgebende
Verfahren ein lokales oder systemisches Rezidiv
nicht gesichert oder nicht ausgeschlossen werden konnte.“
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Quelle: Der Gemeinsame Bundesausschuss
Diese Regelung greift seit dem 1. Januar 2009. Allerdings ist der kurativ angedachte Therapieansatz besonders beim Kleinzeller eher selten. Ich vermute, es kommt im Einzelfall dann schon sehr auf den überweisenden Arzt an, ob er noch einen kurativen Weg sieht.
Beste Grüße,
Anhe