AW: Interessante gesetzliche Vorschriften zur Teilhabe am Arbeitsleben
Dann stell den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben jetzt mit dem Ablehnungsbescheid beim Arbeitsamt. Die müssten jetzte eigentlich zuständig sein und dürfen nicht ablehnen.
Hast du einen GdB?
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Herzlichst
Sabine
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