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Alt 24.11.2010, 22:39
Gledi Gledi ist offline
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Standard AW: Recht auf ärztliches Gutachten? Oder: Wer darf eine Reha ablehnen?

Hallo!
Das Lymphödem wird leitliniengerecht behandelt. Ob es jemals wieder "weg gehen" wird, wer weiß, die Statistiken sprechen dagegen. Daran ändern auch höherfrequente Lymphdrainagen nicht viel (bzw. würde auch das dann nicht bezahlt). Das Lymphödem war aber sowieso nur der Drittgrund für den Rehaantrag. Hauptprobleme sind definitiv das Erschöpfungssyndrom und die Schmerzen und Bewegungseinschränkungen im Bereich Schulter-Nacken-Region und rechter Arm bei Z.n.Ablatio. Dass ein Erschöpfungssyndrom ambulant nicht wirklich behandelt werden kann, wenn der nächste Psychoonkologe (mit ambulanter Behandlungsermächtigung) 45km einfache Strecke entfernt ist und um 15Uhr (meine Arbeitszeit ist 8:00-17:00) den letzten Therapietermin anbietet steht eigentlich in den Attesten. Und die Psychoonkologen, die in der Nachbarschaft arbeiten, dürfen nicht ambulant behandeln, auch keine Selbstzahler. Und wegen dem Rest bin ich in kontinuierlicher Behandlung. Und aus Budgetgründen bin ich inzwischen vom Hausarzt zum Frauenarzt und von dem wieder zum FA für Physikalische und rehabilitative Medizin weitergeschickt worden.
Es ist echt kein Spaß.
Telefonat mit dem Versorgungswerk folgt morgen. Im Endeffekt geht es um meine Arbeitsfähigkeit, mal schauen ob die dem Versorgungswerk auch so egal ist wie der KK.

LG Gledi
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Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne?

Geändert von Gledi (24.11.2010 um 22:41 Uhr)
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