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Alt 30.11.2010, 17:52
Gledi Gledi ist offline
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Standard AW: Recht auf ärztliches Gutachten? Oder: Wer darf eine Reha ablehnen?

Das wars wohl mit Reha...
Laut Telefonat mit dem VdK wäre der einzig mögliche nächste Schritt eine Klage vor dem Sozialgericht. Das wäre zwar sinnvoll, kann aber dauern. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt zwischen 10 und 24 Monaten weil die Gerichte mit Hartz 4-Anträgen überfüllt sind. Danke auch. Die Behandlung brauche ich "jetzt", was weiß der Geier, was in 2 Jahren los ist.
Das Versorgungswerk zahlt nur wenn andere mögliche Kostenträger endgültig ablehnen. Und dann nur 50% der Kosten. Morgen muß ich dort nochmals anrufen und fragen, was endgültig heisst. Ob der jetztige Status schon endgültig genug ist oder ob es eine Ablehnung vor dem Sozialgericht braucht.

LG Gledi
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Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne?
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