Zitat:
Zitat von Thomas1
Wenn du als Betroffener selbst fragst ist die Frage berechtigt.Hier wird für einen Angehörigen gefragt,wohl ohne sein Wissen,dann finde ich es unangebracht.
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Grundsätzlich besteht ja auch den Angehörigen gegenüber die Schweigepflicht.
Ich habe es erlebt, dass mich der Arzt fragt, was er erhzählen darf.
Und das ist sicher auch richtig so!!
Liebe Grüße Reinhard