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Alt 27.02.2005, 19:42
Gast
 
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Standard Kindesunterhalt

Liebe Solveig,

der Kindesunterhalt errechnet sich aus dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen.Als Richtlinie gilt die Düsseldorfer Tabelle bei uns in NRW. Sollte also der "Mindestselbstbehalt" nicht gewährleistet sein sinkt auch der Kindesunterhalt. Das Jugendamt hat eine "Unterstelle" namens "Unterhaltsvorschusskasse" , diese zahlt bis zu 72 Monate den Mindestunterhalt, wenn Vater nix hat. Diese Übernahme des Unterhalts ist aber rückzahlungspflichtig!
Bitte erkundigt Euch und sagt das es längerfristig ein geringeres Einkommen-Krankengeld gibt und die Unterhaltszahlung neu berechnet wird.

Gruss
gast
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