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Alt 11.04.2003, 08:55
Gast
 
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Standard Urlaubsanspruch bei Krankengeld

Hallo Manu,
meines Wissens nach ist es generell so, dass Du trotz Krankheit weiter Urlaubsanspruch hast und zwar auf den vollen Jahresurlaub. Fraglich ist, wann er verfällt. In den meisten Branchen ist es üblich, das der Vorjahresurlaub bis spätestens zum 31.03. des nächsten Jahres genommen oder angefangen sein muss, in manchen Branchen ist der Stichtag der 30.09. des Folgejahres, im Baugewerbe sind noch ganz andere Modalitäten üblich.
Da hilft also nur eine Anfrage an die Personalabteilung, wenn es so etwas bei Euch gibt. Vielleicht solltest Du noch nicht jetzt dort mit der Tür ins Haus fallen sondern erst gegen Ende des Jahres, wenn es wirklich ernst mit dem Thema wird. Dann wirst Du ach genau erfahren können, wann Dein Urlaub verfällt.
Manche langfristig Erkrankten machen auch folgenden "Trick": Bevor der Urlaub verfällt, sich "gesund" schreiben lassen, den Urlaub nehmen und danach weiter krank. Ausgezahlt wird der nicht genommene Urlaub in den allermeisten Fällen nicht.
Es kann sein, dass ich nicht hundert pro richtig liege, aber das sind meine Erfahrungswerte.
Liebe Grüße
Astrid
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