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Alt 17.08.2006, 21:35
Katinka1981 Katinka1981 ist offline
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Standard AW: "recht" als angehöriger?

Hallo Amoebe,

ich bin zwar keine "Fachfrau", aber ich glaube, dass das "Recht" in diesem Fall nicht auf Deiner Seite steht... Aber es gibt ja auch noch eine andere Seite :-)

Meine Mama hat damals eine Patientenverfügung, eine Betreuungsvollmacht und eine Generalvollmacht für mich ausgestellt, in denen sie extra die Ärzte von der Schweigepflicht entbunden hat, mir gegenüber. Ich glaube, dass jeder Arzt natürlich generell an seine Schweigepflicht gebunden ist, gerade wenn ein Patient äußert, dass er nicht möchte, dass jemand Bescheid weiß. Die Ärzte merken ja aber eigentlich recht schnell, welche Beziehung man zueinander hat und können da eigentlich gut abschätzen, was erzählt werden "darf" und was nicht. Ich brauchte den Ärzten die ganzen Vollmachten nicht zeigen, ich wurde auch so über alles informiert, wahrscheinlich weil sie gesehen haben, welches Verhältnis meine Mama und ich zueinander hatten und mitbekommen haben, dass wir relativ offen über das Thema gesprochen haben.

Ich würde aber an Deiner Stelle auf jeden Fall einen der Ärzte ansprechen und denen auch Deine Situation schildern. Ich habe bisher nur gute Erfahrungen gemacht und ich denke, sie werden auch auf Dich eingehen und die Situation und auch das weitere Vorgehen mit Dir besprechen. Meine Mama war oftmals auch gar nicht in der Lage, wichtige Entscheidungen zu treffen und war froh, um jeden Rat, den ich ihr versucht habe, zu geben... Ob es immer das Richtige war, weiß ich leider nicht, aber wahrscheinlich weiß das auch niemand.

Wie ich schon gesagt habe, ich habe bisher zum Glück nur gute Erfahrungen hier in Hamburg gemacht mit den Ärzten. Sie waren bei meiner Mama sehr lieb und einfühlsam und bei mir recht direkt und offen... Ich glaube, ich habe immer den Eindruck gemacht, als wäre ich immer die Starke :-)

Vielleicht magst Du mit Deiner Mama mal über so eine Verfügung sprechen?

Ganz liebe Grüße
katharina
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