Zitat:
Zitat von Mona66
Spannend bleibt die Frage, wann man also in die Reha MUSS. Nach welchen Kriterien entscheidet die Krankenkasse?
|
Das wirst Du wohl oder übel Deine KK fragen müssen, wann und unter welchen Voraussetzungen sie zu dem Mittel greift, dass ihr mit §51 in die Hand gegeben wurde. Das fällt dann unter Ermessensspielraum.
Was bei Dir zum Zusammenbruch geführt hat wird sicherlich eine Mischung aus einigen Dingen gewesen sein. Und wenn Du allergisch auf Nüsse reagierst, vielleicht auch das. Aber deswegen eine Studie in Auftrag geben? Wenn's Dich interessiert mach es selber. Ich bin Archäologin und keine Ärztin.
Gute Nacht!