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Alt 16.12.2007, 23:20
Kölner Leser Kölner Leser ist offline
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Standard AW: Kostenübernahme von hochkalorischer Zusatznahrung?

Hallo Starfish,

unglaublich.

Also die Krankenkasse ist dann verpflichtet zu übernehmen, wenn auf dem (Kassen-)Rezept die Diagnose vermerkt wird vom Arzt. Also das Rezept sollte einfach nur bspw.: "30 x 200ml F*******, Diagnose Magenmalignom" enthalten, oder Diagnose "konsumierende Erkrankung" etc.

Die Sache mit dem Sozialgericht mag kein Geld kosten, aber Zeit und Nerven. Ich empfehle gleich dem Vorstand der Krankenkasse zu schreiben und auch deutlich zu machen, daß man die Vorgehensweise auch auf breiter öffentlicher Basis diskutieren wird. Mit Sachbearbeitern kann man in keinem Unternehmen diskutieren, die haben einen viel zu begrenzten Entscheidungsraum (und realisieren das zumeist gar nicht selber). Hier greift ja eine eindeutige Regelung des Sozialgesetzbuches, aufbauend auf der Einschätzung eines Arztes, in die sich eine Sachbearbeiterin überhaupt nicht einzumischen hat, erst recht hat sie hier nichts zu beurteilen.

Das öffentliche Ausbreiten solcher Fälle, welches ich mir persönlich ohnehin wünschen würde, um anderen bei der Kassenwahl zu helfen. Schade, daß Du die Kasse nicht nennst. Du würdest hier m.E. nichts Falsches damit tun, sondern nur Deine Erfahrungen damit beschreiben. Sollte rechtlich nichts gegen sprechen.

Es ist echt haarsträubend wie manchmal von den kleinen Mitarbeitern mit kranken Menschen umgegangen wird. Un-glaub-lich.

Viel Erfolg,
KL
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