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Alt 28.02.2008, 07:06
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Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: Unterschied volle Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit

Hallo Moni,

viele Erwerbsminderungsrentenempfänger müssen für die regelmäßige Neugenehmigung in einem 2jährigen Zyklus zu einem (oder mehreren) Gutachter(n). Besonders, wenn du unter 55 Jahre alt bist.

Es kommt vor, dass 2 Gutachter wohl über daselbe gutachten, aber zu verschiedenen Ergebnissen kommen. Dann holt sich der RV einen neuen an Bord, um das eine zu bestätigen oder auch nicht. Oftmals spielen bei der Rentengenehmigung mehrere Faktoren der Krankheit mit.

Um dir weiteren Frust evtl. zu ersparen, kannst du Mitglied bei einem Sozialverband werden, die dir dann mit viel Rat zur Seite stehen werden.
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Jutta
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