Hallo Kontra,
mir ist zu dem Thema noch etwas eingefallen. man bekommt "grundsätzlich" eine Rente wegen Erwerbsminderung zunächst auf
Zeit.
Eine Zeitrente beginnt frühestens nach Ablauf von 7 Kalendermonaten
nach Eintritt der Erwerbsminderung. Der Rentenbeginn wäre bei Dir - sofern Dir keine Rente auf "Dauer" bewilligt wurde und der Antrag rechtzeitig gestellt worden wäre, der 01.11.2017. Damit geht es bei Dir nur um einen Monat Rentenzahlung. In diesem Fall würde ich kein Geld in einen Anwalt investieren.
Infos darüber findet man beim Rentenversicherungsträger auf der Website oder auch auf diversen anderen Seiten.