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Alt 24.09.2014, 10:26
Adlatus Adlatus ist offline
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Standard AW: Selbständig, Krankengeld, KSK und arbeiten

Ich denke das Problem ist, dass da zwei Gesetze aus unterschiedlichen Lagern "am Werke" sind .
Zur Erklärung: Dir fällt nicht in erster Linie der Krankengeldanspruch auf die Füssen sondern das Lohnfortzahlungsgesetz (§3 entgFG) . Denn hier ist dieser ganze 6 Wochen Quatsch geregelt. Und genau dieses Gesetz findet bei Selbständigen keine Anwendung.
Die Krankenkasse ist in dem Zusammenhang nur Anhängsel und reagiert bloß auf die Folgen dieses Gesetzes. Denn Anspruch auf KG hat der Angestellte ja wie schon erklärt ab dem 1. Tag deiner Erkrankung und zwar für 78 Wochen.

Damit du in den Genuss dieser Zusammenzählregel kommen könntest müsste
A) die Lohnfortzahlung und so im SBG 5 geregelt sein. Das passt aber hinten und vorne nicht weil dieses Gesetzt dann im Arbeitsrecht rumpfuscheln würde.
Und B) du als Selbständige auch in diesen ersten 6 Wochen Anspruch haben - was aber aus Sicht der Kasse ne Katastrophe ist, weil du Mangels Lohnfortzahlung für jeden Tag Schnupfen KG beziehen dürftest.
Und hier beisst sich die Katze in den Schwanz und die Kassen lösen das einfach indem sie deinen Anspruch nach Hinten verschieben.


DEM HAMMER find ich allerdings, dass du darauf nicht explizit hingewiesen wurdest. Die Klausel ist so versteckt und verdreht, dass man da von selbst bestimmt nicht drauf kommt! Es bleibt dabei, die Beratungsqualität lässt zu oft zu wünschen übrig...

Geändert von Adlatus (24.09.2014 um 12:02 Uhr) Grund: Überarbeitung weil Denkfehler
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