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Alt 21.09.2003, 21:51
Gast
 
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Standard nach 5 Jahren SB-Ausweis Anhörung

Hallo,
das Schreiben, welches mir bei der Verlängerung
vorgelegt wurde, habe ich nicht durchgelesen,
ich vermute aber, das es daselbe ist, welches auch hier im I-Net zu finden ist.
Dann hätte das Rathaus erst gar nicht verlängern dürfen, da in diesem Fall ja die Heilungsbewährung noch besteht und mich auf das
Versorgungsamt verweisen müssen.

Werde mich mal beim VDK erkundigen, was zu tun ist, da ich dort Mitglied bin.

vielen Dank
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