Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 17.09.2008, 13:44
AndreasK AndreasK ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.09.2008
Beiträge: 1
Standard Frage zur Hinterbliebenenrente

Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin hier nicht total falsch und jemand kann mir bzgl. meiner Fragen Auskunft geben.

Meine Tochter lebt seit Jahren mit einem Beamten zusammen. Aus diese Beziehung ist eine jetzt 5-jährige Tochter entstanden. Die beiden sind nicht verheiratet. Sie ist zur Zeit Hausfrau. Sie hat zur Zeit keinen Job und in Zukunft sind die Arbeitsaussichten aufgrund von Bandscheibenvorfällen wohl eher schlecht.

Ihr Lebenspartner ist nun von heute auf morgen an Krebs erkrankt.

Ich mache mir jetzt natürlich sehr große Sorgen um Ihn aber auch um die Absicherung meiner Tochter und Enkelin, da die beiden nicht verheiratet sind.
Ich selber kenne mich leider überhaupt nicht mit den ganzen Versorgungsdingen aus und möchte die Beiden jetzt nicht auch noch mit meinen Sorgen belasten.

Als Fakten zu meinen Fragen kann ich noch folgendes beisteuern:

Der Lebenspartner meiner Tochter ist seit seit 15 Jahren Beamter und mit A9 besoldet.Das Grundgehalt liegt bei 2360,mit Stellenzulage und Familienzuschlag kommt er auf ein Gesamtbrutto von ~ 2780 €

Er hat ein Haus finanziert,welches natürlich noch nicht abbezahlt ist.
Er steht alleine im Grundbuch.

Sollte nun das Schlimmste von Schlimmen passieren und der Lebenspartner sterben, habe ich für Lebensumstände meiner Tochter + Enkelin die schlimmsten Befürchtungen.

Kriegt meine Tochter auch als Lebenspartner Hinterbliebenrente?
Kann man ungefähr ausrechnen, wie hoch diese dann sein wird??

Wäre es vom Versorgungshintergrund besser zu heiraten?
Er macht sich jetzt wohl selber Vorwürfe nicht schon vorher geheiratet zu haben..

Sollte Sie später keinen Job bekommen und in Hartz 4 fallen...was passiert mit der Hinterbliebenenrente. Wird diese abgezogen??

Was soll mit dem noch nicht abbezahlten Haus passieren. Erbe ist ja wohl die 5- jährige Tochter.

An welche Stellen kann mich wenden, um diesbezüglich Rat und Auskunft zu erhalten.

Liebe Grüße

Andreas
Mit Zitat antworten