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Alt 19.01.2014, 15:56
Triangel Triangel ist offline
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Standard AW: Erfahrungen mit Verbeamtung bei Hautkrebs

Hallo Isabel,

grundsätzlich ist so eine Umfrage ja nicht uninteressant, aber ich verstehe nicht, zu was sie in deinem konkreten Fall führen soll.

Du schreibst, eine Berufseinsteigerin zu sein.
Bist du Beamtin auf Widerruf oder bist du im zivil-rechtlichen Bereich und möchtest nur später mal auf die Beamtenschiene wechseln?

Und wenn wir schon über Beamte schreiben, nun, wie wäre es mit einem Blick ins Gesetz? ;-)

Man hat ja keinen Anspruch auf eine Verbeamtung resp. auf eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Das passiert ja gem. § 5 BBG nur dann, wenn jemand dauerhaft für die Aufgaben nach § 4 BBG verwendet werden soll.

Das ist eine Ermessensentscheidung und da kann jeder Dienstherr zu einem anderen Ergebnis kommen.

Zudem ist "dauerhaft" ein unbestimmter Rechtsbegriff, also wird auch der nicht einheitlich ausgelegt.

Ich weiß von mehreren Fällen, wo nur wegen einem BMI über 24 das Beamtenverhältnis auf Widerruf oder auch auf Probe beendet wurde und nicht auf ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit überging.
Hier reichte schon die potentielle und auf Grund von Erfahrungswerten hinreichende Wahrscheinlichkeit von dauerhaften Erkrankungen (Herz/Kreislauf, orthopädische Probleme).


Und beim Thema Wahrscheinlichkeit eines Rezidivs schlage ich die Brücke zu der Frage von J.F. die meiner persönlichen Meinung nach die entscheidende ist.

Ich wünsche dir alles Gute und vielleicht magst du uns ja auf dem Laufenden halten,

Triangel
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