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Alt 20.11.2003, 20:59
Gast
 
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Standard Kostenübernahme durch sozialamt

Hallo,
ab dem 01.01.2004 werden alle Personen, die bisher Krankenhilfe nach § 37 BSHG über das Sozialamt bekommen haben, in eine Krankenkasse aufgenommen. Die Krankenhilfe nach § 37 BSHG ist dann nicht mehr möglich. Die Krankenkassen stellen dann die Kosten (+ 5% Bearbeitungsgebühr) an die Sozialämter in Rechnung. Ist eigentlich für alle ein Vorteil. Ich glaube nicht, dass ein Arzt merken kann, ob ein Patient ein "Echter Kassenpatient" ist oder ein Patient, bei dem die Kassenkasse für das Sozialamt in Vorleistung tritt.
Dies gilt auch für die Hilfe in besonderen Lebenslagen, die bei versicherten Patienten von der Krankenkasse gezahlt wird. Es gilt nicht für die Hilfe zur Pflege.

Gruß
Anja
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