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Alt 10.04.2016, 14:40
vivace vivace ist offline
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Standard AW: Finanzielle Unterstüzung

Hallo André,

bist du mit der Pflegestufe weitergekommen?

Da meine Unizeit auch noch nicht so lange her ist, kann ich dir vielleicht auch noch ein paar zusätzliche Tipps geben.. (neben den bereits geschilderten Sachen wie Halbwaisenrente usw.) :

- Kindergeld gibt's mittlerweile leider nur noch bis zum Ende des 25. Lebensjahres (Ausnahme: Wehr-/Zivildienst, glaube ich)

- BAföG kann aus wichtigem Grund verlängert werden! Ich kenne 2 Fälle, einmal eine chronisch Kranke (CU), da wurde das BAföG um vier Semester verlängert, eine andere Bekannte hat sich einfach vom Hausarzt psychischen Stress bescheinigen lassen und hat auch sofort 2 Semester länger bekommen. Mit Pflege krebskranker Eltern wirst du auf jeden Fall länger BAföG beziehen dürfen. Ruf einfach mal bei der BAföG-Beratung an. Wenn die Studenten an deiner Uni gut organisiert sind, habt ihr vielleicht sogar eine Sozialberatung und Ansprechpartner beim AStA, die helfen sofort!

- Für den (unwahrscheinlichen) Fall, dass das BAföG dir nicht weiter verlängert wird, kannst du ein Daka-Darlehen beantragen, das ist auch vom BAföG-Amt, in gleicher Höhe und zinsfrei, für die Dauer bis zum Studienabschluss. Ab dem Masterstudium müsstest du aber schon einen Folgeanspruch haben, sodass das nur für den Bachelor wäre!

- Falls du (noch unwahrscheinlicher) irgendwann keinen BAföG-Anspruch mehr haben solltest, kannst du mit dem Ablehnungsbescheid Wohngeld beantragen! Unter Studenten hält sich immer das Gerücht, man könne kein Wohngeld beantragen, das ist aber nur der Fall, wenn man dem Grund (nicht der Höhe) nach noch BAföG-Anspruch hätte!

- In jedem Fall kannst du immer einen KfW-Studienkredit beantragen, das geht schnell und umkompliziert bis zu 650 € im Monat. Da sind die Zinsen auch ziemlich niedrig. Von der Hausbank u.ä. würde ich dir aber abraten, da die teilweise etwas fragwürdige Geschäftspraktiken bei Studenten blicken lassen.

- Abhängig davon, ob ihr eine zentrale Studienberatung oder - noch besser - eine Beratungsstelle an deiner Fakultät habt, würde ich dort auch einmal vorstellig werden. Die können dir auch gleich sagen, ob du z.B. für BAföG zusätzliche Bescheinigungen brauchst (und diese auch gleich ausstellen!). Vielleicht findest du auch Hinweise in eurer aktuellen Studienordnung (kann man meist auf der Internetseite der Uni / Fakultät finden).

Wenn du noch Fragen hast, kannst du mir gerne schreiben.

Ganz viel Respekt für dich, dass du diese schwierige Situation so meisterst!!

Viele Grüße
vivace



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Nachtrag:
Damit du dir sicher sein kannst, habe ich dir die Rechtsgrundlage herausgesucht: § 15 Abs.3 BAföG (bei dir käme Nr. 1 auf jeden Fall in Betracht), vgl. http://www.xn--bafg-7qa.de/de/-15-fo...sdauer-235.php

Geändert von vivace (10.04.2016 um 14:54 Uhr)
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