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Alt 15.01.2006, 17:22
Neo Plasms Neo Plasms ist offline
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Standard AW: Impfstoff

Hallo allerseits!

Die Zulassung ist ein sehr wichtiger Punkt, an dem man nicht vorbei kommt.
Trotzdem möchte ich noch einmal auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Dezember letzten Jahres aufmerksam machen. Hierbei ging es um die Frage, inwiefern gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet sind alternative Behandlungsmtehoden zu bezahlen.


Karlsruhe, 06. Dezember 2005

Der Leitsatz des BVerfG:

Es ist mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.

Sehr empfehlenswert wird es wohl sein im Falle des Falles einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Da Gerichtsverfahren ja bekanntlich immer sehr lange dauern, wird man wohl nicht umhin kommen und die Kosten privat vorfinanzieren müssen und dann das Geld von der GKV zurückfordern.
Möglicher Weise steht aber auch der sog. "einstweilige Rechtsschutz" vor den Sozialgerichten zur Verfügung.

Die gesamte Entscheidung ist hier nachzulesen:

http://www.bundesverfassungsgericht.../link.pl?presse

Pressemitteilung vom 16.12.2005

Viel Erfolg!
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