Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 06.08.2006, 12:19
Milena Milena ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2006
Beiträge: 35
Standard AW: Wann Termin für AHB?

Hallo Brigitte,

eine AHB ist eine Anschlußheilbehandlung und soll sich dem Namen entsprechend unmittelbar an einen Krankenhausaufenthalt anschließen, wobei auch eine Strahlenbehandlung als Krankenhausaufenthalt gilt. Unter unmittelbar versteht man, daß zwischen dem letzten Tag des Krankenhausaufenthaltes (bzw. der letzten Bestrahlung) und dem Antritt der AHB nicht mehr als zwei Wochen liegen dürfen (nur im absoluten Ausnahmefall länger). Wenn Du bei der (ehemaligen) BfA versichert bist, dürfen allerdings fünf Wochen zwischen Strahlenbehandlung und Antritt der AHB liegen.
Entsprechend schnell wird also auch über Deinen Antrag entschieden werden.

Ich habe damals die vollen fünf Wochen ausgeschöpft, da ich durch die Strahlenbehandlung starke Verbrennungen hatte und gerne in der AHB schwimmen wollte.

Wenn Du im nächsten Jahr wieder eine Reha machen willst, solltest Du darauf achten, daß der Antrag spätestens am letzten Tag der Strahlenbehandlung des Vorjahres eingegangen ist, sonst handelt es sich um eine Ermessensleistung!

Welche Klinik hast Du denn vorgeschlagen?

Alles Gute und viel Erholung und neue Kraft

Milena
Mit Zitat antworten