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Alt 10.01.2010, 17:39
CH-Schneckerl CH-Schneckerl ist offline
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Standard AW: wann gibts "unbefristete" Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft?

Sehr geehrter Heer/Frau Altmann,

habe ICH da etwas nicht verstanden, oder wollen SIE da eine der Verordnung nicht konform gehende Auslegung verstanden wissen:

"in situ" heißt nach meinem Lateinwissen "am Platz" -- auch wenn laut Ihrem Posting "die Meinungen auseinander gehen".

Bei Wikipedia heißt es dazu http://de.wikipedia.org/wiki/In_situ(im Abschnitt Medizin):
"Carcinoma in situ: lokal begrenzter Krebsherd = frühestes (in der Regel heilbares) Krebsstadium"

"Frei" übersetzt heißt das also: solange der Krebs da ist (also nachweisbar ist).

Wenn Ihre Auslegung die richtig(ere) wäre, so frage ich mich:
Welchen Sinn macht denn sonst diese Ausnahmeregelung, dass dann, wenn das "in situ" vorliegt, eben REGELMÄßIG KEINE Heilungsbewährung (die sich an vielen Stellen in dem Katalog findet) abzuwarten IST.

Wenn "in situ" auch bedeuten sollte, dass das "in situ" vorliegt, wenn bei einem nicht gestreuten (metastasierten) Karcinom dieses erfolgreich durch Resektion total entfernt werden konnte, dann müssten solche erfolgreich operierten Patienten also auch einen unbefristeten Ausweis bekommen! Und wie sieht die Praxis aus? Mir sind leider sehr sher viele Fälle bekannt, bei denen -obwohl "in situ"- eine Befristung festgesetzt wurde, obwohl fetsteht, dass Metastasen bereits gebildet wurden.

Aber dennoch. nichts für unguat -- das ist ja das Wesen eines Forums -- und jeder soll sich seine eigene Meinung bilden (können). Ob diese Meinung dann der tatsächlichen Rechtslage entspricht, ist widerum ein anderes Kapitel.

Ich musste jedenfalls feststellen, dass diese meine Argumentation von den Anerkennungsstellen sehr sehr positiv aufgenommen wurde, weil auch die dortigen Sachbearbeiter es -bisher- als entwürdigend befanden, Patienten mit inoperablen schwerwiegenden Krebserkrankungen mit diesen 5 Jahren abspeisen zu müssen (und seinerzeit dann zu zwingen, erneut den ganzen Papierkrieg durchmachen zu müssen). Mir schien es fast so, dass den Sachbearbeitern vor Ort diese seit kurzem geltende Regelung nicht bekannt war ...

Liebe Grüße
CH-Schneckerl
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