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Alt 15.12.2005, 11:15
kimaugust kimaugust ist offline
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Standard AW: darmkrebs - alleingelassen

hallo, allone 05

bin in Eile, daher sachlich in Kurzform:

ich habe mich schlau gemacht. Einen Gesetzestext brauchst Du nicht zu suchen, es gibt keinen. Wer (einmal) die Solidaritätsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen , bzw. ein Frist versäumt hat, steht schlecht da. Nur wer Anspruch auf Sozialhilfe hat, diesen auch beantragt, bekommt dann die Versicherung vom Amt bezahlt. Da Ihr in einer Lebensgemeinschaft lebt, wird aber Dein Einkommen angerechnet.
Eine private Versicherung kommt sicher nicht - wegen der Schwere der
Erkrankung - infrage. Da wird keine Deinen Partner aufnehmen.
Wenn er - weil es anders nicht mehr geht - ins Krankenhaus eingeliefert werden muss, wird und muss er natürlich behandelt werden. Die Kosten
müssen dann von ihm getragen werden, wenn er sie nicht zahlen kann,
bleiben sie ihm ein Leben lang erhalten und er muss ständig ein "Nichtzahlenkönnen" nachweisen.
Ich tut mir leid, Dir nichts anderes sagen zu können.
Eine legale Möglichkeit gibt es schon noch, sofern Du in einer gesetzlichen
Krankenversicherung aufgenommen bist, müsstet Ihr heiraten und dann wäre Dein Mann bei Dir im Rahmen der Familienversicherung versichert. Zur Zeit geht das noch. - Ich allerdings halte von einer Heirat aus Zwang gar nichts.

viele grüsse jürgen
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