Einzelnen Beitrag anzeigen
  #57  
Alt 18.10.2009, 10:47
schmiscat schmiscat ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 14.02.2005
Beiträge: 15
Daumen hoch AW: Verlustangst!!

Dein Bericht stimmt auch mich sehr traurig, welche Gefühlsverletzungen auch durch Behörden gesetzt werden.
Manchmal muss man eben klagen, so wie ich es auch machen musste.Obwohl es richtig ist, dass man die Altersrente erst im Alter bekommt, kann man vorher die sogenannte Erberbsminderungsrente bekommen, die nur unwesentlich geringer ist. Die Verfahren beim Sozialgericht sind kostenlos für Euch, wo das für Euch zuständige Sozialgericht ist, erfahrt Ihr auch bei jedem anderen Gericht, also z.B. beim Amtsgericht. Jede klagende Person, die aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst erscheinen kann, kann jemanden beauftragen, es muss beim SG 1. Instanz nicht unbedingt ein Rechtsanwalt sein. Wenn man selbst die Klageschrift nicht formulieren kann, so kann man zum SG gehen und dort sein Anliegen vortragen, die Angestellten schreiben dann für einen die Klageschrift, man brauch nur noch zu unterschreiben. Also Mut! Geht den Weg der Klage, wahrscheinlich habt Ihr gute Aussicht auf Erfolg!
Alles Gute und wenig Zusatzschmerz!
__________________
Liebe Grüße
schmiscat
Mit Zitat antworten