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Alt 26.07.2007, 23:46
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Hartz IV->EU-Rente->Hartz IV -> dringent!

Hallo Sissy,

ja, DAS kann ich dir tatsächlich sagen (weil uns ähnliches passiert ist).

Also:

1. hätte deine Mama die Überzahlung nicht der Rentenkasse sondern der AA melden müssen. Es ist sehr sehr ungewöhnlich, dass eine Rentenkasse eine Überzahlung der AA mit der Rentensumme verrechnet, wenn... die Rente bereits läuft (und sie ist ja bereits seit Februar gezahlt worden).

2. Vorausgesetzt, deine Angaben entsprechen den Tatsachen, ist ja die Überzahlung dann durch die Rentenkasse verrechnet worden. Darüber aber erhält grundsätzlich die AA einen schriftlichen Bescheid und... deine Mama ebenso. Also schleunigst mit diesem Schreiben zur AA und die Sachlage klären.

3. Verstehe ich nicht, warum deine Mama jetzt auf einmal doch wieder Hartz IV beantragen will, wenn die EU-Rente doch bereits seit Februar läuft!?
Was gibt es da denn noch für Klärungen!?

4. Fakt ist, dass der Nachweis über ein glattes Konto bei der AA absolut NICHT ausreicht, um keine Rückzahlung leisten zu müssen! Bei der AA arbeiten Menschen und Menschen machen nun mal Fehler. Da ist es völlig egal, ob Leistungen zu Unrecht gezahlt worden sind. Es ist RECHTENS, eine Überzahlung zurück zu fordern.

Leider ist deine Anfrage für mich doch etwas sehr verworren und falls ich da etwas falsch verstanden haben sollte, melde dich bitte noch einmal.

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
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