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Alt 22.03.2011, 05:09
Benutzerbild von BarbaraO
BarbaraO BarbaraO ist offline
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Registriert seit: 12.10.2004
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Böse AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung

Was regt Ihr Euch eigentlich so auf, Mädels?
Weil ein Lutz (dem Namen nach männlich) sich über eine Frau mit Brustkrebs mokiert?
Gewöhnlich stellen sich Neuuser vor und teilen uns mit, unter welchem Krebs sie leiden.
Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Dies, deucht mich, ist mal wieder einer dieser Fälle.........

Wir sollten unsere Energie lieber anders verbrauchen. Ich würde mit meiner Kraft lieber Katharina unterstützen, denn ich habe schließlich auch BK und weiß so gut wie Ihr, dass das, was dieser Mann geschrieben hat, daher rührt, dass er überhaupt keine Ahnung davon hat, was er hier schreibt. Das aber gründlich.

Übrigens: Ich hatte eine sehr gute Hausärztin, die mich während meiner damaligen Akuterkrankung und auch später sehr engagiert begleitet hat. Trotzdem gab es Dinge, die sie mir nicht so recht glauben konnte. Meine Schwäche, die Wortfindungsprobleme, die dünne Nervenhaut und das schwächer gewordene Lernvermögen.
Sie bekam dann selbst BK und konnte nicht einmal stundenweise in der Praxis arbeiten, weil genau diese Probleme eintraten. Und die ist eine Frau und sie ist Ärztin und sie ist emphatisch.

Außerdem geht es hier im Forum Rechtliches und Finanzielles darum, ob dieser Urlaubsanspruch besteht (und das tut er ja) und nicht darum, wie man das findet.

Nun ist es ja so, dass kaum ein Mensch arbeitet, weil es ihm so viel Freude macht (es sei denn, es handelt sich um seinen Traumberuf und das Geld stimmt auch so) sondern um die notwendigen Lebenskosten decken zu können.
Urlaub ist bezahlte Arbeitszeit. Und das ist für mich der Knackpunkt.
Katharina ist Langzeiterkrankt und muss erst langsam wieder eingegliedert werden, denn sie hat nicht nur mit den "normalen" Problemen Langzeiterkrankter zu kämpfen sondern auch noch mit den für BK-Erkrankte typischen Schwierigkeiten und ich finde es schon ganz schön heftig, dass sie jetzt schon wieder arbeiten gehen muss.

Nun wird sie aber die tariflich gesicherten Auszeiten noch nötiger brauchen als ein "normaler" Arbeitnehmer. Nicht umsonst heißt Urlaub richtig Erholungsurlaub.
Wie man unschwer erkennen kann, dient dieser also der Regenaration.

Schäbig finde ich eher, wenn ein Arbeitgeber sich um diese rechtlich eindeutige Angelegenheit drücken will und das Geld lieber in die eigene Tasche stecken möchte.
Auch wenn das Arbeitsleben heute härter geworden ist, muss niemand in Dankbarkeit erstarren. Schließlich leistet er dafür auch die Arbeit, für die er eingestallt wurde.
Eine langjährige Mitarbeiterin so abzukanzeln, wo sie zeitweise nicht mehr so funktioniert, wie gewünscht, ist in meinen Augen beschämend und Kollegen, die das noch mitmachen, verdienen diese Bezeichnung nicht.

Es handelt sich bei der Urlaubsgewährung nicht um eine gute Tat sondern um eine Pflicht. Katharina muss also nicht in Dankbarkeit auf den Knien rutschen sondern sie nimmt nur ihr verfrieftes Recht in Anspruch und das bestimmt nicht,weil sie faul ist sondern weil sie davon Gebrauch machen muss.
Wenn das sogar der Gesetzgeber so sieht, der bekanntlich nicht auf der Seite der Arbeitnehmer steht, dann handelt es sich hier um eine absolut notwendige Maßnahme.

Ach, was rege ich mich auf.......Das ist nur peinlich.

Fremdschämende Grüße
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