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Alt 03.11.2008, 12:09
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Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: Fragen zur Witwenrente???

Hallo, Miriam.

Wenn Dein Vater eine EU-Rente bezog, ist es richtig, dass Deine Mutter 60 % der letzten Rente erhält. Hat sie ein unterhaltsberechtigtes Kind steht ihr, wie Du richtig recherchiert hast, ein Freibetrag von monatl. 849,92 Euro zu. Bei eigenem Einkommen werden von dem den Freibetrag übersteigendem Einkommen 40 % bei der Witwenrente in Anrechnung gebracht und die Rente entsprechend gekürzt.
Zum Einkommen zählt auch Vermögenseinkommen!!

Vermögenseinkommen:

Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Einkommensteuergesetzes nach Abzug der Werbungskosten und des Sparer-Freibetrages,
Einnahmen aus Versicherungen im Sinne von § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und dd EStG nach Abzug der Werbungskosten und des Sparer-Freibetrages,
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung im Sinne von § 21 EStG nach Abzug der Werbungskosten,
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (früher: "Spekulationsgewinne") im Sinne des § 23 EStG (in erster Linie handelt es sich hier um "kurzfristige" Weiterveräußerung von Immobilien und Wertpapieren), soweit sie mindestens 512 Euro im Kalenderjahr - nach Abzug der Werbungskosten - betragen.

Unter www.drv.de findest Du alles zu dem Thema.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

LG
Regina Beate
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