Hallo Miriam,
soviel ich weiß, geht es um die Netto-Einnahmen deiner Mutter, die können bei 1.000 Euro nicht mehr so hoch sein zuzüglich der Freibetrag für das Kind, eigentlich dürfte da nichts mehr abgezogen werden. Sie soll auf jeden Fall darauf achten, dass sie das Kind nicht "unterschlagen", ist mir so passiert. Habe vier waisengeldberechtigte Kinder und bei der Neuberechnung der Witwenrente wurde lediglich mein Freibetrag berücksichtigt. Mittlerweile ist es korrigiert wurden, aber nur nach meinem Widerspruch.
Hier hab ich noch einen Link gefunden:
http://rentenberatung-aktuell.de/ren...werrenten.html
LG
Andrea