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Alt 03.04.2004, 01:13
Susanne Albers
Gast
 
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Standard neue Reglung ab 2004...HILFE !

Hoffentlich meinst Du das....

Das ist eine "riesen datei" aber es ist die gesamte OTC liste... falls der forumsbetreiber den text zu lang findet, dann lösche ihn bitte, ansonsten habe ich es nochmal übersichtlicher auf meiner Homepage:
http://albers.thinkmachine.net/otc-liste.html


Zur Verordnungsfähigkeit rezeptfreier Arzneimittel

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16.03.2004

Apothekenpflichtige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Eine Verordnung dieser Arzneimittel ist jedoch ausnahmsweise zulässig, wenn sie bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten.

Wann gilt eine Krankheit als schwerwiegend? Eine Krankheit gilt als schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder wenn sie aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt.

Wann gehört ein Arzneimittel zum Therapiestandard? Ein Arzneimittel gilt als Therapiestandard, wenn der therapeutische Nutzen zur Behandlung der schwerwiegenden Erkrankung dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht.

Dürfen auch homöopathische Arzneimittel verordnet werden? Der Arzt kann bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist.

Schwerwiegende Erkrankungen und Standardtherapeutika zu deren Behandlung

Medikament / Wirkstoff Indikation
Abführmittel - nur zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon, Divertikulose, Diverikulitis, Mucovisidose, neurogene Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei phoshatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz und Opiatherapie

Acetylsalicylsäure (bis 300 mg/ Dosiseinheit) - als Thrombozyten- Agregationshemmer in der Nachsorge von Herzinfarkt und Schlaganfall nach arteriellen Eingriffen

Acetylsalicylsäure und Paracetamol - nur zur Behandlung schwerer und schwerster Schmerzen in Co-Medikation mit Opioiden

Acidosetherapeutika - nur zur Behandlung von dialysepflichtiger Nephropathie und chronischer Niereninsuffizienz

Antihistaminika - nur in Notfallsets zur Behandlung bei Bienen-, Wespen-, Hornissengift-Allergien - nur zur Behandlung schwerer, rezidivierender Urticarien - nur bei schwerwiegendem, anhaltendem Pruritus

Antimykotika - nur zur Behandlung von Pilzinfektionen im Mund- und Rachenraum

Antiseptika und Gleitmittel - nur für Patienten mit Selbstkatheterisierung
Arzneistofffreie Injektions/Infusions-, Träger- und Elektrolytlösungen

Calciumverbindungen (mind. 300 mg Calcium-Ion/ Dosiereinheit) und Vitamin D (freie oder fixe Kombination) - nur zur Behandlung der manifesten

Osteoporose - nur zeitgleich zur Steroidtherapie bei Erkrankungen, die voraussichtlich einer mindestens sechsmonatigen Steroidtherapie in einer Dosis von wenigstens 7,5 mg Prednisolonäquivalent bedürfen - nur bei Patienten mit Skelettmetastasen (zur Senkung der skelettbezogenen Morbidität) gemäß Angabe in der jeweiligen Fachinformation des Bisphosphonats

Calciumverbindungen (mind. 300mg Calcium-Ionen/Dosiseinheit) - nur als Monotherapie bei Hypoparathyreodismus

Chinin - nur zur Behandlung der Malaria

Citrate - nur zur Behandlung von Harnkonkrementen
E. coli Stamm Nissle 1917 - nur zur Behandlung der Colitis ulcerosa in der Remissionsphase bei Unverträglichkeit von Mesalazin

Flohsamenschalen - nur zur unterstützenden Quellmittel-Behandlung bei Morbus Crohn, Kurzdarmsyndrom und HIV-assoziierte Diarrhoen

Folsäure und Folinate - nur bei Therapie mit Folsäureantagonisten sowie zur Palliativbehandlung des kolorektalen Karzinoms in Kombination mit Fluorouracil

Gingko biloba blätter-Extrakt (Aceton-Wasser-Auszug, standardisiert) - nur zur Behandlung der Demenz

Hypericum perforatum-Extrakt (hydroalkoholischer Extrakt, mind. 300 mg pro Applikationsform) - nur zur Behandlung mittelschwerer depressiver Episoden

Iodid - nur zur Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen
Iod-Verbindungen - nur zur Behandlung von Ulcera und Dekubitalgeschwüren

Kaliumverbindungen als Monopräparate - nur zur Behandlung der Hypokaliaemie

Lactulose und Lactitol - nur zur Senkung der enteralen Ammoniakresorption bei Leberversagen im Zusammenhang mit der hepatischen Enzephalopathie
Lösungen zur parenteralen Ernährung

Magnesiumverbindungen, oral - nur bei angeborenen Magnesiumverlusterkrankungen

Magnesiumverbindungen, parenteral - nur zur Behandlung bei nachgewiesenem Magnesiummangel und zur Behandlung bei erhöhtem Eklampsierisiko

Mexitenhydrochlorid - nur zur Behandlung des Parkinson-Syndroms

Mistel-Präparate, parenteral, auf Mistellektin standardisiert - nur in der palliativen Therapie von malignen Tumoren zur Verbesserung der Lebensqualität

Niclosamid - nur zur Behandlung von Bandwurmbefall

Nystatin - nur zur Behandlung von Mykosen bei immunsupprimierten Patienten

Ornithinaspartat - nur zur Behandlung des hepatischen (Prae-) Coma und der episodischen, hepatischen Enzephalopathie

Pankreasenzyme - nur zur Behandlung chronischer, exokriner Pankreasinsuffizienz oder Mucoviszidose

Phosphatbinder - nur zur Behandlung der Hyperphosphatämie bei chronischer Niereninsuffizienz und Dialyse

Phosphatverbindungen - bei Hypophosphatämie, die durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann
Salicylsäurehaltige Zubereitungen - in der Dermatotherapie als Teil der Behandlung der Psoriasis und hyperkeratotischer Ekzeme

Synthetischer Speichel - nur zur Behandlung krankheitsbedingter Mundtrockenheit bei rheumatischen oder onkologischen Erkrankungen

Synthetische Tränenflüssigkeit - nur zur Behandlung des Siccasyndroms

Vitamin K als Monopräparate - nur bei nachgewiesenem, schwerwiegendem Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann

Wasserlösliche Vitamine auch in Kombinationen - nur bei der Dialyse
Wasserlösliche Vitamine, Benfotiamin und Folsäure als

Monopräparate - nur bei nachgewiesenem, schwerwiegendem Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann (Folsäure: 5 mg/ Dosiseinheit)

Zinkverbindungen als Monopräparat - nur zur Behandlung der enteropathischen Akrodermatitis und durch Haemodialysebehandlung bedingten nachgewiesenen

Zinkmangel - zur Hemmung der Kupferaufnahme bei Morbus Wilson

Arzneimittel zur sofortigen Anwendung - Antidote bei akuten Vergiftungen - Lokalanaesthetika zur Injektion

Apothekenpflichtige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die im Rahmen der ärztlichen Behandlung zur sofortigen Anwendung in der Praxis verfügbar sein müssen, können verordnet werden, wenn entsprechende Vereinbarungen zwischen den Verbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigungen getroffen werden.



vielleicht passt es hier ganz gut, nen Link auf die Rote Liste zu legen:

bei Kennwort "rote" und bei Passwort "liste" eingeben.



Quelle: www.die-gesundheitsreform.de E-Mail: redaktionsbuero@die-gesundheitsreform.de / Tel.: 030-28 87 59 89 / Fax: 030-28 87 59 90 ausnahmeliste_otc-praeparate-gba_v01_17032004
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