AW: Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung
Hallo
nur ein dem Arbeitgeber vorliegender Schwerbehindertenausweis trägt zu einem verbessertem Kündigungsschutz bei, eine Unkündbarkeit gibt es nicht. Bei betriebsbedingten Kündigubngen wie auch bei allen anderen muss das Integrationsamt zustimmen, aber gekündigt mit kleinen Hindernissen kann man auch werden.....
und ab 30 oder 40% hat man zwar keinen Ausweis und somit keine Nachteilsauzsgleiche (wie Vergünstigen bei Eintritten und mehr Urlaub) aber man kann einen Gleichstellungsantrag stellen und hat dann auch den verbesserten Kündigungsschutz.
Barbara
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