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Alt 20.01.2010, 18:26
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Standard AW: Arbeitslosengeld I & Arbeitsunfähigkeit

Dazu gab es hier schon einmal einen Thread, wenn ich mich richtig erinnere. ALG I ist im Grunde wie Arbeiten. Man muss dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen, Ausnahme ist, wenn man an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt. Wenn du nun weiter krankgeschrieben bist, zahlt ja wieder die Krankenkasse, die über die 78 Wochen hinaus gar nicht zahlen muss. Du könntest den Versicherungsschutz aufrechterhalten, dich weiter krankschreiben lassen und nur von deiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung leben (wobei ich deinen Vertrag nicht genau kenne, da müsstest du prüfen).

Wenn du erst im Februar operiert wirst, kannst du dem Arbeitsamt ja sagen, dass du arbeitsfähig bist. Die finden für dich sicher keinen Job. Du musst dich entweder für eine Weiterbildung entscheiden oder eben die üblichen Nachweise erbringen, dass du tatsächlich Arbeit suchst. Wenn du dann keine findest, kannst du ja nichts dafür Als Schwerbeinderte wird dir vom Arbeitsamt ja auch noch eine Reha-Beraterin zur Seite gestellt.
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