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Alt 29.07.2006, 19:42
shalom shalom ist offline
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Standard AW: 10,8% Abschläge bei BEAMTENPENSIONEN für unter-60-Jährige gesetzwidrig ???

Hallole,

ich schreibe als engagierter juristischer Laie.

Ja leider gelten die Abschläge für erwerbsunfähige Rentner UND Pensionäre.

Die Beamtenregelungen sind wohl den Personen, die der Rentenversicherung unterliegen, angeglichen. Falls durch das Urteil des Bundessozialgerichts die Prozentabzüge für Erwerbsunfähige rechtsfehlerhaft sind, werden meines Erachtens auch für die dienstunfähigen Pensionäre die Richtlinien des Bundessozialgerichts gelten müssen. Das bleibt wohl abzuwarten, denn noch liegt ja die schriftliche Begründung des BSG nicht vor.

Ich habe gegoogelt mit den Stichworten:
Erwerbsunfähigkeit Beamte Abschläge und habe z.B. folgendes Links gefunden:

http://www.ub.uni-konstanz.de/v13/vo.../Mdr2001-3.pdf

http://www.lff.sachsen.de/bezuegeste...BCge_kurz1.pdf

Was den Umgang miteinander im Forum angeht, habe ich mich schon geäußert, ich kann durchaus die emotionale Sondersituation verstehen, in denen Kranke oder einfach Betroffene hier im Forum schreiben, Fairness und Einfühlungsvermögen sollte jedoch nicht auf der Strecke bleiben. Es ist daher nicht alles entschuldbar, was hier mal so eben schnell hingeschrieben wird.

Liebe Grüße
Shalom
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel

Geändert von shalom (29.07.2006 um 19:45 Uhr)
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