Hallole,
ich schreibe als engagierter juristischer Laie.
Ja leider gelten die Abschläge für erwerbsunfähige Rentner UND Pensionäre.
Die Beamtenregelungen sind wohl den Personen, die der Rentenversicherung unterliegen, angeglichen. Falls durch das Urteil des Bundessozialgerichts die Prozentabzüge für Erwerbsunfähige rechtsfehlerhaft sind, werden meines Erachtens auch für die dienstunfähigen Pensionäre die Richtlinien des Bundessozialgerichts gelten müssen. Das bleibt wohl abzuwarten, denn noch liegt ja die schriftliche Begründung des BSG nicht vor.
Ich habe gegoogelt mit den Stichworten:
Erwerbsunfähigkeit Beamte Abschläge und habe z.B. folgendes Links gefunden:
http://www.ub.uni-konstanz.de/v13/vo.../Mdr2001-3.pdf
http://www.lff.sachsen.de/bezuegeste...BCge_kurz1.pdf
Was den Umgang miteinander im Forum angeht, habe ich mich schon geäußert, ich kann durchaus die emotionale Sondersituation verstehen, in denen Kranke oder einfach Betroffene hier im Forum schreiben, Fairness und Einfühlungsvermögen sollte jedoch nicht auf der Strecke bleiben. Es ist daher nicht alles entschuldbar, was hier mal so eben schnell hingeschrieben wird.
Liebe Grüße
Shalom