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Alt 13.09.2007, 17:31
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Kimmy07 Kimmy07 ist offline
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Standard AW: Unglaubliche Geschichte - ich brauche nochmals Eure Hilfe! Danke!

Zitat:
Zitat von schwesterchen Beitrag anzeigen

Ein Arzt ist lediglich berechtigt, an den Arzt Befunde weiterzuleiten, welcher die Überweisung zu ihm, ausgestellt hat! Sonst an KEINEN! Es sei denn, der Patient gibt seine ausdrückliche Zustimmung.

Dein Arzt hat eindeutig gegen die Schweigepflicht verstoßen!
Hallo Rosenrot,
ich verstehe Dein Problem leider auch nicht. Und diese Aussage hier oben ist falsch. Gegen die Schweigepflicht verstösst man, wenn ohne ausdrückliches und schriftliches Einverständnis des Patienten Informationen an nichtmedizinisches, nicht in die Behandlung involviertes Personal weiter gegeben werden.
Der von Dir konsultierte Arzt hat vollkommen korrekt gehandelt. Er hat Informationen zum aktuellen Geschehen an alle in die Behandlung eingebundenen Ärzte weitergegeben, das ist sogar sehr aufmerksam. So könnte man Dich gut und zügig behandeln ohne dass Informationen verloren gehen. Er hat sogar Dir eine Kopie zukommen lassen, das ist wirklich sehr vorbildlich.

Wenn Dir das Vorgehen nicht passt, musst Du eben genau dazu sagen, dass man dem vorbehandelnden Arzt nicht vertraut und eine unabhängige Zweitmeinung will. Aber dazu gehört ganz schön Mut, oder?!

Kimmy, kopfschüttelnd.
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