16.01.2016, 16:27
|
|
Registrierter Benutzer
|
|
Registriert seit: 06.04.2012
Ort: Burgrieden
Beiträge: 20
|
|
AW: Hodenkrebs mit 50 (3 x PEB) und die Nebenwirkungen
Jetzt nach fünf Jahren mit Wirkung zum 15.01.2016 wurde die Behinderung auf 20 (Zwanzig) Grad der Behinderung festgelegt.
Gründe : Nach § 48 SGB X ist ein Bescheid mit Dauerwirkung aufzuheben, soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass dieses Bescheides vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt.
Es wurde geprüft, ob gegenüber der zuletzt mit obigen Bescheid 80 GdB seit 15.09.2010 getroffene Feststellung eine wesentliche Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen eingetreten ist. Dabei war zu beachten, dass bei der früheren Festsetzung GdB eine Heilungsbewährung berücksichtigt wurde. Das bedeutet, dass der GdB für einen bestimmten Zeitraum höher Bewertet wurde als dies dem Umfang der rein organischen Funtionsbeeinträchtigung entspricht. Der Zeitraum der Heilungsbewährung ist zwischenzeitlich abgelaufen.
Der GdB war daher zum jetzigen Zeitpunkt zu überprüfen und entsprechend der/den dann noch verbliebenen tatsächlichen Funktionsbeeinträchtigungen neu festzustellen.
Meine KrebsHomePage :
http://wolfi2602.repage.de
Geändert von wolfi2602 (17.01.2016 um 16:28 Uhr)
|