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Alt 09.09.2009, 13:32
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Krankenkasse und Taxischein

Hallo watte,

so wie Du es beschrieben hast ist es der Normalfall. Aber wie überall gibt es Besonderheiten.

Hier ein Zitat aus dem Beratungsblatt meiner Krankenkasse:
"Besonderheiten
Bei bestimmten Serienbehandlungen wie zum Beispiel onkologischen Chemo- oder Strahlentherapien brauchen Sie nur für die erste und letzte Fahrt etwas zuzahlen, wenn die ambulante eine stationäre Behandlung ersetzt.
Genehmigt die (Name der Krankenkasse) Ihnen die Fahrtkosten dafür, teilt sie Ihnen die Details mit."
Ende des Zitats

Jetzt ist folgendes wichtig:
1. Genehmigung durch die KK ist erforderlich
2. Es gilt für eine Serienbehandlung
3. Gilt dann, wenn sonst eine stationäre Behandlung notwendig.

Du kannst gerne mit diesem Zitat zu Deiner IKK gehen, denn auch für die IKK gilt das gleiche Recht wie für meine. Die Beraterin soll notfalls ihren Chef fragen.
Oder Du "mietest" Dich für das gleiche Geld im Krankenhaus ein.

Ganz lieben Gruß
Wolfgang

PS. Dieses habe ich in diesem Forum mindestens schon 5 bis 10 mal geschrieben. Jedesmal bekam ich von den Betroffenen eine positive Rückmeldung
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