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Alt 23.07.2007, 19:42
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Gaby Gaby ist offline
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Standard AW: Zurück a. d. Reha-Wiedereingl. abgelehnt v. AG

Hallo Floh,
da du seitens der Krankenkasse ausgesteuert bist und weiterhin arbeitsunfähig geschrieben, prüft die Arge nun, ob du Anspruch auf die Nahtlosigkeitsregelung hast. Die hast du nur, wenn du vorausssichtlich noch länger als 6 Monate arbeitsunfähig bist und event. ein Rentenantrag gestellt wurde. Bist du voraussichtlich weniger als 6 Monate arbeitsunfähig, dann zahlt die Arge kein ALG1, da du der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehst. Dann musst du Hartz IV beantragen, bis du wieder arbeitsfähig bist.
Ggf. schickt dich die Arge nochmal zum Gutachter.
Ob und inwieweit der Arbeitgeber bei der Wiedereingliederung mitspielen muss, ist mir nicht bekannt. Ich weiss nicht, ob es einen rechtlichen Anspruch auf Wiedereingliederung gibt. Vielleicht meldet sich noch jemand, der sich damit auskennt.
Alles Gute und hoffentlich beeilt sich die Arge mit der Klärung. Das hat bei mir 2 Monate gedauert, allerdings haben sie in der Zeit ALG1 weitergezahlt bis zum endgültigen Gutachten, danach allerdings nicht mehr.
Lieben Gruß Gaby
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